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Leitbild

Die Arbeit in einem Alten- und Pflegeheim verlangt von der Leitung und den Mitarbeitenden nicht nur zahlreiche Kompetenzen, sondern insbesondere das Verständnis für die Bedürfnisse, Sorgen und auch Ängste der dort lebenden Menschen. Das Trägerleitbild, das sich an verschiedene Aussagen der Bibel orientiert und die Kernaussagen in verständlicher Weise wiedergibt, hilft den Mitarbeitenden sich an den Werten und Grundprinzipien des Trägers zu orientieren und diese in der Praxis umzusetzen.

Trägerleitbild

Eine verheißungsvolle Vision

Mit dem Leitbild haben wir einen Rahmen gesetzt, an dem wir uns zukünftig orientieren. Im besonderen Engagement für Menschen, die Hilfe brauchen, begeben wir uns in die Spur des Jesus von Nazareth. Seinem Ruf folgen wir, seiner Verheißung, uns in den Hilfsbedürftigen zu begegnen, trauen wir. In unserem heilenden und helfenden Handeln nimmt das Kommen des Reiches Gottes in unsere Welt Gestalt an, leibhaftig.

Damit die im Leitbild formulierten hohen Ansprüche im Arbeitsalltag immer mehr Wirklichkeit werden, ist es uns ein großes Anliegen, ihre Umsetzung im Arbeitsalltag voranzubringen. Nicht alles wird sofort gelingen. Manches wird Zeit brauchen. Anderes wird sich vielleicht als unerreichbar herausstellen. Entscheidend ist jedoch, ob wir als Unternehmen eine Vision haben, für die es sich jeden Tag zu leben und zu arbeiten lohnt.

Unser Leitbild lädt Sie ein zu einem verheißungsvollen Blick in die Zukunft unseres Unternehmens. Lassen Sie  sich von diesem inspirieren!

Infomaterial:

Pflegeleitlinien

Wir handeln auf der Basis des christlichen Menschenbildes. Deshalb gilt für uns bei der Pflege und Betreuung von Seniorinnen und Senioren:

  1. Die individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten unserer Heimbewohnerinnen und Heimbewohner nehmen wir wahr und respektieren sie.
  2. Wir bemühen uns, die Eigenständigkeit zu erhalten, wiederherzustellen und zu fördern.
  3. Wir beachten den Menschen als Ganzheit und sehen physische, psychische und soziale Veränderungen nicht isoliert.
  4. Wir arbeiten im Team und berücksichtigen die jeweiligen Unterschiede in der Ausbildung und Aufgabenstellung. 
  5. Wir berücksichtigen die Wünsche der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner bei der Gestaltung der Betreuung und Pflege. 
  6. Wir berücksichtigen die religiösen Bedürfnisse der Heimbewohnerinnen und Bewohner.
  7. Die Würde des Menschen steht bei allen betreuenden und pflegerischen Handlungen im Vordergrund.

    Dies bedeutet für uns:

  8. In Anlehnung an die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen setzen wir das Recht auf Selbstbestimmung in unserer Einrichtung wie folgt um:
  9. So unterstützen wir das Recht auf Selbstbestimmung bei Bewohnern und Gästen mit Demenz.

Recht auf Selbstbestimmung

In Anlehnung an die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen setzen wir das Recht auf Selbstbestimmung in unserer Einrichtung wie folgt um:

  1. Wir achten den Willen und die Entscheidungsfreiheit unserer Hausgäste und der Bewohner/innen.
  2. Wir richten unser Handeln im Rahmen unserer Möglichkeiten am Willen unserer Hausgäste und der Bewohner/innen aus. Dies gilt für alle an der Pflege, Betreuung und Behandlung beteiligten Personen unserer Einrichtung.
  3. Wir achten darauf, dass auch Kooperationspartner unserer Einrichtung (z. B. Ärzte, Therapeuten, Dienstleister) das Selbstbestimmungsrecht unserer Hausgäste und Bewohner/innen ernst nehmen.
  4. Wenn sich ein Hausgast oder eine Bewohner/in nicht sprachlich artikulieren kann, gehen wir auf sein/ihr Verhalten ein (nonverbaler Ausdruck) und versuchen, seinen/ihren Willen zu erkunden.
  5. Personen, deren geistige Fähigkeiten eingeschränkt sind, beziehen wir ihrem Verständnis entsprechend in Entscheidungsprozesse mit ein.
  6. Wir sind bestrebt, die individuellen Wünsche und Ziele von unseren Hausgästen und Bewohner/innen unter den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zu verwirklichen.
  7. Wir bestärken unsere Hausgäste und Bewohner/innen darin, Vorausführungen, z.B. eine Vorsorgevollmacht, zu erfassen.

Recht auf Selbstbestimmung mit Demenz

Selbstbestimmt leben
So unterstützen wir das Recht auf Selbstbestimmung bei Bewohnern und Gästen mit Demenz

  1. Wir berücksichtigen die Biografie der Bewohner/Gäste und ziehen deren Angehörigen hinzu.
  2. Wir geben dem Bewohner/Gast genügend Zeit, auf einen Impuls zu reagieren.
  3. Wir wirken nicht erzieherisch auf einen Bewohner/Gast ein, sondern versuchen ihn immer wieder so zu nehmen, wie er ist.
  4. Wir respektieren den Wunsch nach individuellen Schlafenszeiten.
  5. Wir beteiligen den Bewohner/Gast bei pflegerischen Handlungen (z. B Waschlappen in die Hand geben, gemeinsam Getränke einschenken usw.)
  6. Wir stellen dem Bewohner/Gast angepasstes Geschirr zur Verfügung, damit er nicht auf Hilfe angewiesen ist (Tellerranderhöhung, Trinkhilfen, usw.).
  7. Wir bieten Fingerfood an, wenn der Bewohner/Gast nicht mehr in der Lage ist, mit Besteck zu essen.
  8. Wir ermöglichen individuelle Portionsgrößen, die der Bewohner/Gast selbst bestimmen kann.
  9. Wir lassen den Bewohner/Gast aus zwei Dingen auswählen, wenn er sich verbal nicht entscheiden kann – z.B. Pullover oder Hemd, Kaffee oder Tee.
  10. Wir richten die Kleidung in richtiger Reihenfolge her.
  11. Wir sehen uns eher als Assistenten und übernehmen nicht jede Handlung.
  12. Wir orientieren uns nicht am Ergebnis einer Handlung, sondern loben den Bewohner/Gast für seinen Versuch (z. B beim Anziehen).
  13. Wir korrigieren den Bewohner/Gast nicht.
  14. Wir lassen es zu, wenn der Bewohner/Gast etwas tut, was nicht der Norm entspricht (solange niemand zu Schaden kommt) und sprechen darüber mit den Angehörigen.
  15. Wir konzentrieren uns auf die Stärken und Fähigkeiten der Bewohner/Gäste.
  16. Wir üben mit dem Bewohner/Gast. Manche Handlungsabläufe lernt er wieder.
  17. Wir stellen dem Bewohner/Gast Hilfsmittel zur Verfügung und leiten ihn an.
  18. Wir versuchen, seine Köpersprache zu verstehen.
  19. Wir lassen vertraute Gegenstände an ihrem Platz.
  20. Wir schaffen Orientierungshilfen auch für den täglichen Ablauf (z. B. Essenszeiten, wer kommt zum Dienst, wo stehen die Getränke).
  21. Wir tragen Namensschilder.
  22. Wir schaffen Bedingungen, dass der Bewohner/Gast, wenn möglich, nachts alleine zur Toilette kann.
  23. Wir bestehen nicht auf die Einnahmen von Tabletten, die der Bewohner nicht möchte. Wir mischen keine gemörserten Tabletten in das Essen, von denen der Bewohner/Gast nichts weiß.
  24. Wir mischen uns ein, wenn es um die ärztlichen Behandlung des Bewohner/Gastes geht. Wir lassen z. B. nicht zu, dass der Bewohner/Gast ohne Rücksprache und Einverständnis geimpft wird.
Kontakt

Adresse

Altenpflegezentrum Schiffweiler/Heiligenwald Haus St. Martin Schiffweiler

Klosterstraße 48
66578 Schiffweiler
Telefon06821 96492-0
Telefax06821 9649250

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